ZUSCHÜSSE FÜR BARRIEREFREIES BAUEN
4 Fördermöglichkeiten im Überblick
- Kommen Sie nicht mehr über den Badewannenrand?
- Oder fürchten Sie, auf dem rutschigen Boden zu stürzen?
- Hat Ihr Rollstuhl keinen Platz in der Dusche?
Für viele ältere Personen und Menschen mit Handicap kann das heimische Badezimmer zur Gefahrenzone werden. Hier hilft nur ein barrierefreier & altersgerechter Badumbau, um die Unfallgefahr zu bannen und den Betroffenen wieder mehr Selbständigkeit im Alltag zu ermöglichen.
Je nach Fall, gibt es verschiedene Zuschussgeber, die Ihre Umbau-Maßnahme im Badezimmer finanziell unterstützen. Das sind:
- Krankenkassen, wie AOK, Barmer u.s.w. (Hilfsmittel fürs barrierefreie Bad)
- KfW-Programme 159 (Kredit) und 455 (Investitionszuschuss)
- Sozialhilfeträger (bei Grundsicherung bzw. ALG 2/Hartz IV)
- Pflegekassen (Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen)
Wer einen Pflegegrad hat, sollte auf jeden Fall bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (§ 40 SGB XI): Hier können Zuschüsse der Pflegekasse von bis zu 4.000 Euro beantragen.
Welche Umbau-Maßnahmen im Bad sind durch die Pflegekasse förderfähig?
Jede Fördermöglichkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Im Bad werden zum Beispiel folgende Umbau-Maßnahmen durch die Pflegekasse gefördert:
- nachträglicher Einbau von Badewannentüren & Einstiegshilfen
- Anbringung von rutschhemmenden Bodenbelägen in Wanne & Dusche
- Umbau Wanne zur Dusche, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
- Einbau eines Bades, wenn nicht vorhanden
- Anpassung der Höhe von Badewannenrand & Duschtasse